Selbstbestimmung

Lassen Sie mit einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht Ihren Willen auch dann durchsetzen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Es kann vorkommen, dass Menschen aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Willen mitzuteilen bzw. durchzusetzen. Um dies sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen geschaffen.

Wir erklären Ihnen die allgemeine Funktion dieser Regelungen, führen aber keine rechtliche oder medizinische Beratung durch. Falls Sie dies wünschen, können wir Ihnen gerne Empfehlungen zu kompetenten Experten aussprechen. Wir beraten Sie, in welchen Fällen unbedingt eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig ist oder wann auf kostengünstigere Alternativen zurückgegriffen werden kann.

Durch verschiedene Kooperationen mit renommierten Dienstleistern ist es uns möglich, auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen erstellen zu lassen. Alle Angebote werden von unseren Partnern fortlaufend aktualisiert und medizinisch wie rechtlich auf dem aktuellen Stand gehalten. Die erstellten Dokumente sind im Notfall schnell abrufbar.

Als Servicedienstleistung übernehmen wir für unsere Kunden auf Wunsch auch eine Vorsorgevollmacht. Dazu ist notwendig, dass ein auf beiden Seiten sehr großes Vertrauensverhältnis und umfassende Kenntnis über die Wünsche und Vorstellung des Anderen vorhanden sind.

Sie haben Fragen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung? Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin oder rufen Sie uns an.