Corona-Krise: Der große Crash

Allgäuer Wirtschaftsmagazin, Ausgabe Juni 2020

Was passiert, wenn unser Geld von heute auf morgen nichts mehr wert ist? Es sind unwahrscheinliche Szenarien, die Finanz­ experte Florian Herfurth von der Finanz­ boutique in Kempten durchspielt. Unwahr­ scheinlich, aber nicht unmöglich. Wir alle erinnern uns noch an das Griechenland von 2010 zurück. Als das Land kurz vor dem Staatsbankrott stand und die EU rettend einspringen musste, betrug die Staatsver­ schuldung gemessen am Bruttoinlands­ produkt über 140 Prozent. 2015 durften griechische Bürger nur noch maximal

60 Euro pro Tag am Geldautomaten abhe­ ben, weil dem Land das Bargeld ausging. Lange Schlangen verzweifelter Griechen bildeten sich vor den Banken – in den Nachrichten konnte es die ganze Welt mit­ erleben. Und heute, über ein Jahrzehnt nach der abgewendeten Staatspleite? Für 2020 wird eine Staatsverschuldung zwi­ schen 170 und 190 Prozent prognostiziert, eine deutliche Verschlechterung seit 2010. Doch Griechenland ist längst nicht das ein­ zige Land in der EU, das mit einer hohen Staatsverschuldung kämpft. Florian Herfurth rät:„Schützen Sie ihr diszipliniert angespar­tes Vermögen, indem Sie einen Anteil davon im Ausland verwahren.“

Sicherer Hafen außerhalb der EU

Wenn der erfahrene Finanzberater vom Ausland spricht, meint dieser EU-unabhängige Länder wie die Schweiz oder Liechtenstein. Denn neben Griechenland ist mit Italien, Spa- nien, Frankreich und vielen weiteren Ländern die Liste hochverschuldeter EU-Staaten lang – die aktuelle Coronakrise trägt ihren Teil zu einer weiteren Verschlechterung der ohnehin angespannten Lage bei. In der Schweiz liegt die Staatsverschuldung hingegen lediglich bei 40, in Liechtenstein sogar nur bei fünf Prozent.

Doch das sind längst nicht die einzigen Vorteile der beiden Länder. In Deutschland fällt im Konkursfall das von den Versicherungsnehmern in die Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlte Vermögen in die Bilanz, das heißt, ist der Versicherer pleite, ist auch die mühsam angesparte Altersvorsorge für immer weg. Der Versicherte hat zwar eine Forderung gegenüber dem Versicherer, der diese im Insolvenzfall jedoch nicht bezahlt kann. „Das ist eine für viele unbekannte, aber reale Gefahr, denn das Gesetz wäre auf Seiten der Versicherungsgesellschaften. Mit dem Paragraphen 314 im Versicherungsaufsichtsgesetz gibt es eine rechtsgültige Regelung.

Ähnlich verhält es sich mit Zwangsabgaben in Ausnahmesituatio- nen. Die SPD forderte jüngst eine einmalige verpflichtende Abgabe von sieben Prozent ab einem Vermögen von 100.000 Euro. Die Gesetzesgrundlage für eine solche Forderung existiert schon heute“, erklärt Herfurth und ergänzt: „In der Schweiz und in Liechtenstein sind die Finanzprodukte wesentlich flexibler aufgestellt und das in Lebens- oder Rentenversicherungen eingezahlte Guthaben steht im Konkursfall immer demjenigen zu, der dieses eingezahlt hat. Deshalb ist es ratsam, über eine ergänzende Vermögenssicherung im Ausland nachzudenken. Unabhängig von den finanziellen Entwicklungen innerhalb der EU kann so im Notfall zusätzliche Liquidität generiert werden.“

Vertrauensvoller Ansprechpartner

Der Generationenbanker der Finanzboutique hat Verständnis dafür, dass die komplexe, kaum zu durchschauende Finanzwelt für Laien überfordernd sein kann. Wichtig sei es jedoch, bei teils existenziellen Entscheidungen über die eigene Vermögenssicherung nicht blind auf das eigene Halbwissen zu bauen, sondern einen unabhängigen Finanzexperten zurate zu ziehen. „Wer sich einen neuen Fernseher kauft, vergleicht aufwendig das Preis-Leistungs-Verhältnis sämtlicher Modelle.

Bei Finanzprodukten sollte jeder genauso akribisch vorgehen und nicht nur auf die Angebote der jahrzehntelangen Hausbank vertrauen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es auf dem freien Markt bessere als die hauseigenen Produkte gibt“, so Herfurth, der für seine Kunden in einem kostenlosen Erstgespräch eine Bestandsanalyse durchführt und prüft, wie breit das Risiko gestreut ist, um auch in Krisenzeiten sicher aufgestellt zu sein. Bei der Vermögenssicherung sollte keine wertvolle Zeit verloren werden, schließlich sei es keine Neuigkeit, dass die gesetzliche Absicherung allein im Alter nicht ausreichen werde, um den aktuellen Lebensstandard zu erhalten. „Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Zukunft. Diesen Weg müssen Sie nicht allein beschreiten“, versichert Florian Herfurth.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel aus dem Allgäuer Wirtschaftsmagazin:

Allgäuer Wirtschaftsmagazin Corona-Krise 20-06

 

Die Patientenverfügung – ein Muss für jeden Volljährigen

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen

Mit einer Patientenverfügung den eigenen Willen für Notfälle hinterlegen

Nicht nur bei älteren Menschen kann es vorkommen, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Willen zu äußern. Gerade bei schwerer Krankheit und bei Unfällen ist es aber dringend notwendig, eine Anweisung an die behandeln Ärzte zu erteilen, welche Behandlung gewünscht – und viel wichtiger noch – was nicht gewünscht ist. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Patientenverfügung geschaffen.

Auch für junge Menschen empfehlenswert

Dies kann bei jungen, gesunden Menschen (denken Sie an den Unfall des durchtrainierten Top-Sportlers Michael Schumacher) ebenso notwendig sein wie bei lebenserfahrenen Männern und Frauen, die an körperlichen Gebrechen leiden. Die medizinische Behandlung im letzten Lebensjahr kostet durchschnittlich so viel, wie alle anderen Jahre zusammen. Dies können sich z.B. auch unseriöse Heimbetreiber zunutze machen, indem sie an ihren Bewohnern alle (möglichst ertragsbringenden) Behandlungen durchführen. Ob diese nun notwendig sind und dem Wohle des Patienten dienen ist dahingestellt. Wer sich nicht mehr äußern kann und seinen Willen nicht schriftlich hinterlegt hat, ermöglicht „schwarzen Schafen“ ein leichtes Spiel.


Lesen Sie mehr über die Möglichkeiten, wie eine Patientenverfügung erstellt wird. Wir haben Spezialanbieter getestet und für unsere Kunden Sonderkonditionen verhandelt.


Noch viele Menschen haben keine Patientenverfügung

Aus meiner Praxis weiß ich, dass es noch immer zahlreiche Menschen gibt, die nicht eine solche Regelung für sich und ihre Familie erstellt haben. Andere haben bereits eine Patientenverfügung abgeschlossen haben. Der Inhalt ist jedoch oftmals veraltet. Der medizinische Fortschritt bietet neue Möglichkeiten, es kommt auch vor, dass sich die persönlichen Ansichten aufgrund von veränderter familiärer oder gesundheitlicher Situation verändert hat. Eine Patientenverfügung sollte daher regelmäßig – einmal pro Jahr ist empfehlenswert – auf Aktualität hin überprüft werden.

Sofern der Entschluss zur Erstellung einer Patientenverfügung getroffen wurde, gehen die meisten hierfür zum Notar. Dies ist eine Möglichkeit, die jedoch teuer ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regelung regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden sollte, wofür jedes Mal weitere Kosten entstehen.

Spezialanbieter empfehlenswert

Spezialanbieter bieten hier gute Lösungen an. Anhand von medizinisch und rechtlich exakt ausgearbeiteten Formulierungen lässt sich mit einem Fragebogen eine individuelle Patientenverfügung erstellen, oftmals gibt es in einer Paketlösung noch zusätzlich eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Kosten sind dabei wesentlich günstiger als jene des Notars. Eine notarielle Beurkundung (oder auch die günstigere Beglaubigung) ist in jenen Fällen angebracht, in denen es zu Streit in der Familie über die in der Patientenverfügung hinterlegten Anweisungen kommen könnte.


Sie möchten Sie beraten lassen, wie eine Patientenverfügung am besten erstellt werden kann? Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten. Jetzt anrufen oder gleich Termin vereinbaren.


Patientenverfügung online

Formulare aus dem Internet sind oft kostenfrei, aber selten ausreichend genau formuliert

Kostenfreie Formulare sind oft nicht ausreichend formuliert

Weniger empfehlenswert sind kostenfreie Formulare aus dem Internet, da daraus oft keine ausreichend präzise medizinischen Formulierungen an die behandelnden Ärzte hervorgeht. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass wohl kein Laie in der Lage ist, die Inhalte fachlich sauber niederzuschreiben. Von selbst erstellten Dokumenten ist daher in jedem Fall abzuraten. Ratsam ist auch, in einer ruhigen Minute ein Gespräch mit dem vertrauten Hausarzt zu führen, der über die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten beraten kann.

Patientenverfügung muss im Notfall schnell gefunden werden

Durchschnittlich dauert es drei Tage, bis eine Patientenverfügung bei den behandelnden Ärzten vorliegt. Dies ist viel zu lange, da die Entscheidungen mit großen Auswirkungen auf die künftige Gesundheit kurz nach dem Notfall getroffen werden müssen. Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie bei Bedarf nicht schnell gefunden wird. Empfehlenswert sind daher auch Services wie ein Aufkleber mit Download-Code auf der Krankenversichertenkarte. Danach suchen Notfallmediziner und Sanitäter umgehend, schon alleine im die Kosten abrechnen zu können. Mittels Smartphone lässt sich die Patientenverfügung so schnell abrufen und zeigt den Willen des Patienten auf. Aufbewahrt wird eine Patientenverfügung am besten in einem Notfallordner, in dem auch andere wichtige Dokumente (oder Kopien davon) hinterlegt sind.

Erstellen Sie daher zeitnah eine Patientenverfügung bzw. überprüfen Sie sie auf Aktualität. Sprechen Sie darauf auch Ihre Familie und Freunde an. Sie werden es Ihnen spätestens dann danken, wenn ein Notfall eingetreten ist.

Die Finanzboutique GmbH, Westendstraße 9, 87439 Kempten, Telefon: 0831 20691570

Haben Sie Fragen? Ich berate Sie gerne – nehmen Sie mit Kontakt mit mir auf.

Telefon: 0831 2069157-0

E-Mail: willkommen@florian-herfurth.de

Bild von Florian Herfurth 

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